W.v.S.G. » Gremien » Eltern » Elternrat

Elternrat

Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule. Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und der Schulaufsicht. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Elternrat wählt in seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Elternrat der Schule im Schuljahr 2023/2024:

Name Funktion
Herr Andreas Gruhne Vorsitzender
Herr Robert Schmidt Stellvertreter
Frau Petra Dehmel Mitglied
Herr Jens Lehmann Mitglied

 

Diese vier Personen vertreten die Eltern des Gymnasiums auch in der Schulkonferenz.

Landes- und Kreiselternrat

Webseite des Landeselternrates: www.ler-sachsen.de

Webseite des Kreiselternrates: www.ker-meissen.de

Elternvertretung

Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern

  1. in der Klassenelternversammlung, durch den Klassenelternsprecher, die Elternräte und die Vorsitzenden der Elternvertretung,
  2. in der Schulkonferenz

wahr.

Für Klassen, in denen zum Schuljahresbeginn mehr als die Hälfte der Schüler volljährig ist, wird keine Elternvertretung gebildet. Angelegenheiten einzelner Schüler kann die Elternvertretung nur mit Zustimmung der Eltern dieser Schüler behandeln.

 

Klassenelternversammlung, Klassenelternsprecher

Die Eltern der Klasse bilden die Klassenelternversammlung. Die Lehrer der Klassen sind zur Teilnahme an Sitzungen der Klassenelternversammlung verpflichtet, falls dies erforderlich ist. Die Klassenelternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie hat auch die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern zu vermitteln. Die Klassenelternversammlung hat unverzüglich nach Beginn des Schuljahres den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu wählen. Der Klassenelternsprecher ist Vorsitzender der Klassenelternversammlung. Die Klassenelternversammlung tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.