Ausgabe der Bildungsempfehlungen an den Grundschulen und Oberschulen: 10.02.2023 bzw. 23.06.2023.
Anmeldung der Schüler mit Bildungsempfehlung für das Schuljahr 2023/2024: 10.02. - 03.03.2023 und 23.06. - 03.07.2023 im Sekretariat, Franz-Schubert-Allee 29.
Die Anmeldung kann an Schultagen täglich von 7:30 - 15:00 Uhr erfolgen.
Bei der Anmeldung für die künftigen Klassen 5 und 6 ist bereits die verbindliche Angabe eines Erst- und Zweitwunsches für die zweite Fremdsprache erforderlich. Am W.-v.-S.-Gymnasium stehen Französisch, Latein und Russisch zur Wahl.
Für die Anmeldung sind erforderlich:
Eltern von Grundschülern, die keine Bildungsempfehlung erhielten und auf ein Gymnasium wechseln möchten, können ebenfalls bis zum 03.03.2023 einen Antrag auf Aufnahme am Gymnasium stellen. Bei der Anmeldung ist ein Termin für das verpflichtende Beratungsgespräch (Zeitraum 07.03 - 16.03.2023) zu vereinbaren.
Der Termin für die verpflichtende schriftliche Leistungserhebung ist der 07.03.2023, der Nachtermin der 15.03.2025.
Schüler, die die Aufnahmeprüfung für eine vertiefte Ausbildung nicht bestanden haben, können bis 08.04.2023 am Gymnasium angemeldet werden. Die Anmeldungen dieser Schüler werden gleichwertig behandelt, obwohl sie nach dem Anmeldezeitraum eingehen.
Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9, welche die Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium mit dem Jahreszeugnis erfüllen, können bis zum 07.03.3023 bzw. 07.07.2023 einen Antrag auf Aufnahme am Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 4 / 5 bis 9 erfolgt bis 26.05.2023 bzw. 17.07.2023.
Eltern von Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschulen stellen bis zum 07.03.2023 unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl.
Eltern von Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschulen, die mit dem Erwerb des Realschulabschlusses die Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium erfüllen, stellen den Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium bis zum 07.07.2023 (falls keine 2. Fremdsprache nachgewiesen werden kann, Antrag bei der zuständigen Regionalstelle der Sächsische Bildungsagentur).
Die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern der Klasse 10 am Gymnasium erfolgt bis 17.07.2023.
Antragstellung bis 24.02.2023 über die Schule an die LaSuB (Posteingang).
Rückmeldung bis 06.04.2023 an den Prüfungsteilnehmer.
Achtung!
Eine Zulassung zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung durch die LaSuB erfolgt nur in besonderen Härtefällen. Diese sind vom Antragsteller ausführlich darzulegen.