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Schulaufnahme SJ 24-25

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserem Gymnasium beschulen lassen zu wollen.

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 09.02.- 01.03.2024 im Haus 1, Sekretariat, Franz-Schubert-Allee 29.

An Schultagen ist die Anmeldung täglich von 7:30 bis 14:30 Uhr, während der Winterferien vom 12.02. - 23.02.2024 von 9:00 – 14:00 Uhr, ebenfalls im Sekretariat, möglich.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original1)
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  5. gegebenenfalls Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  6. Anlage zum Datenschutz
  7. gegebenenfalls medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  8. gegebenenfalls Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunfts-sprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Hinweis: Den Aufnahmeantrag können Sie auch am Ende dieser Seite als PDF downloaden.

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde, und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 an.   
                                                                                 
Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium.

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schülerinnen und Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 09:30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird.
Es ist eine zentral vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zuzüglich 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 05.03.2024 bis zum 14.03.2024 im Gymnasium statt.

Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 04.04.2024 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule, Oberschule+ oder am Gymnasium anmelden.  
Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind bitte spätestens bis zum 15.03.2024 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an unserer Schule nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können.
 
Für das Schuljahr 2024/2025 nehmen wir voraussichtlich vier Klassen 5 auf.

Sollte es zu einem Kapazitätsengpass kommen, werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Auswahlverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen engumgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Die Gründe für einen besonderen Härtefall sind bei der Anmeldung ausführlich schriftlich darzulegen.

Die Aufnahme erfolgt nach sachgerechten Kriterien in folgender Reihenfolge:

  1. Geschwisterprinzip, d. h. aufgenommen werden Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 Geschwister an unserer Schule haben.
  2. Länge des Schulweges, d. h., aufgenommen werden danach Schüler, für die sich der Schulweg bei Verweisung an ein anderes Gymnasium unzumutbar (d. h. einfacher Schulweg unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und unter Nutzung von Google Maps, länger als ca. 60 Minuten von Tür zu Tür, zu Beginn der 1.Unterrichtsstunde) verlängern würde.
  3. Wohnortnähe räumlich, d. h., aufgenommen werden danach Schüler, die im Bereich des Schulträgers, in der Stadt Großenhain, wohnen.
  4. Losentscheid

Insofern die Anzahl der angemeldeten Schüler innerhalb des genannten Kriteriums die Aufnahmekapazität übersteigt, kommt das Losverfahren zur Anwendung.

Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort im Zeitraum des Anmeldeverfahrens außerhalb Sachsens liegt können nur dann berücksichtigt werden, sofern freie Aufnahmekapazitäten bestehen. Das Geschwisterprinzip findet hierbei keine Anwendung.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmelde-unterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Ebenfalls kann keine Garantie dafür abgegeben werden, dass an der umgelenkten Schule eine Unterrichtung in der bei uns gewählten zweiten Fremdsprache erfolgt.

Fremdsprachenwahl

Voraussichtlich werden im neuen Schuljahr vier neue 5. Klassen eingerichtet.
Bei der Klassenbildung berücksichtigen wir die verpflichtende Belegung einer zweiten Fremdsprache ab der Klassenstufe 6. Somit bilden wir voraussichtlich zwei Französisch-klassen, eine Russisch- sowie eine Lateinklasse. Sie müssen sich auf dem Anmeldebogen für eine dieser drei Fremdsprachen entscheiden, wobei wir darum bitten, einen Zweitwunsch anzugeben.
Die Klassenzusammensetzung erfolgt dann auf der Grundlage Ihres Wahlverhaltens.
Falls mehr Anmeldungen für eine Fremdsprache vorliegen als Plätze in der Klasse bzw. den Klassen zur Verfügung stehen, kommt es zu einem weiteren Auswahlverfahren.
Mit Ausnahme einer zu belegenden Härtesituation für den Schüler bei Nichtunterrichtung in einer bestimmten Fremdsprache erfolgt die Auswahl im Rahmen eines weiteren Losver-fahrens.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer Härtefallsituation in Bezug auf die Wahl der Fremdsprache wird einzelfallbezogen getroffen.

Nach der Herausgabe der Aufnahmebescheide freiwerdende Schulplätze werden über eine Nachrückerliste vergeben, die im Zusammenhang mit dem Losverfahren erstellt wird. Voraussetzung für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag der interessierten Eltern bis zum 17.05.2024.

Abgelehnte Schülerinnen und Schüler, denen weder der Zweit- noch der Drittwunsch erfüllt werden konnte, erhalten die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 13.05. bis 17.05.2024 an einem Gymnasium anzumelden, an dem noch freie Schulplätze vorhanden sind. Eine An-meldung ist allerdings nur an einer Schule möglich. Bei mehrfacher Anmeldung kann keine Berücksichtigung erfolgen.

Eine Aufnahme an diesem Gymnasium schließt eine Teilnahme am Nachrückverfahren aus.

Mit freundlichen Grüßen

Schulleiter Klaus Liebtrau