Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat der Schule. Dem Elternrat obliegt die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und der Schulaufsicht. Er hat gegenüber der Schulleitung ein Auskunfts- und Beschwerderecht. Vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, ist ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Elternrat wählt in seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Elternrat der Schule im Schuljahr 2024/2025:
Name | Funktion |
Frau Mandy Letzner | Vorsitzende |
Frau Henriette Richter | Stellvertreterin |
Frau Ines Grimm | Mitglied |
Frau Sabine Dörschel | Mitglied |
Diese vier Personen vertreten die Eltern des Gymnasiums auch in der Schulkonferenz.
Webseite des Landeselternrates: www.ler-sachsen.de
Webseite des Kreiselternrates: www.ker-meissen.de
Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern
wahr.
Für Klassen, in denen zum Schuljahresbeginn mehr als die Hälfte der Schüler volljährig ist, wird keine Elternvertretung gebildet. Angelegenheiten einzelner Schüler kann die Elternvertretung nur mit Zustimmung der Eltern dieser Schüler behandeln.
Die Eltern der Klasse bilden die Klassenelternversammlung. Die Lehrer der Klassen sind zur Teilnahme an Sitzungen der Klassenelternversammlung verpflichtet, falls dies erforderlich ist. Die Klassenelternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über alle schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie hat auch die Aufgabe, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrern zu vermitteln. Die Klassenelternversammlung hat unverzüglich nach Beginn des Schuljahres den Klassenelternsprecher und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte zu wählen. Der Klassenelternsprecher ist Vorsitzender der Klassenelternversammlung. Die Klassenelternversammlung tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen.