Eltern von Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschulen stellen bis zum 07.03.2025 unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses einen formlosen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl.
Eltern von Schüler der Klassenstufe 10 der Oberschulen, die mit dem Erwerb des Realschulabschlusses die Zugangsvoraussetzungen für das Gymnasium erfüllen, stellen den Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium bis zum 27.06.2025 (falls keine 2. Fremdsprache nachgewiesen werden kann, Antrag bei der zuständigen Regionalstelle der Sächsische Bildungsagentur).
Die Entscheidung über die Aufnahme von Schülern der Klasse 10 am Gymnasium erfolgt bis 07.07.2025.