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Hausordnung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums Großenhain
(mit Aktualisierungen vom 09.03.2020 und 16.12.2024)

Vorbemerkung

Zusammenleben und erfolgreiches Arbeiten in der Schule erfordern gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt, sachliche Auseinandersetzung und Fairness im Umgang miteinander. Jeder Schüler und Lehrer ist angehalten, zum positiven Ansehen des Gymnasiums beizutragen und sich dem Namensgeber der Schule würdig zu erweisen. Die folgende Hausordnung unterliegt der Schulordnung für Gymnasien im Freistaat Sachsen (SOGYA).

1. Verhaltensgrundsätze

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verhalten sich so, dass

  • jedem eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht möglich ist
  • die eigene Gesundheit und die von anderen nicht gefährdet wird
  • fremdes und gemeinsames Eigentum geschützt und pfleglich behandelt wird
  • die Würde jedes Einzelnen gewahrt bleibt, insbesondere darf kein Mitglied derSchulgemeinschaft durch herabsetzende Äußerungen oder Verhaltensweisen verletzt oder ausgegrenzt oder benachteiligt werden
  • Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.

2. Betreten und Verlassen des Schulgebäudes

  • Die Schüler dürfen die Schulgebäude ab 7:00 Uhr betreten, für Lehrer ist der Zugang ab 6:45 Uhr möglich.
  • Die zu nutzenden Ein- und Ausgänge sind

    a) für Haus I: Franz-Schubert-Allee/ Seiteneingang von den Fahrradständern bis 15:30 Uhr

    b) für Haus II: Haupteingang Nord und Süd bis 15:30 Uhr

  • Aufenthaltsbereiche für Freistunden und Wartezeiten sind ausschließlich

    a) im Haus I: Mensa

    b) in Haus II: B 312/ Cafeteria und Sitzecken an den Giebelseiten der Etagen

  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist den Schülern nur im Ausnahmefällen gestattet:

    a) Besuch des Sportunterrichtes

    b) Unterrichtsgänge im Klassenverband

    c) Wechsel des Unterrichtsortes Haus I – Haus II (und umgekehrt)

    d) Teilnahme an Schulprojekten

    e) Nach gesonderter Erlaubnis durch Klassenlehrer, aufsichtsführenden Lehrer bzw. Schulleiter

    f) Schüler der Sek. I auf Antrag der Eltern in der großen Pause

    g) Schüler der Sek. II in Freistunden und in der großen Pause

    In den Fällen f) und g) entfällt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch die Schule.

  • Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen das Schulgebäude innerhalb der regulären Unterrichtszeit verlassen müssen, melden sich im Sekretariat (Haus I) bzw. beim jeweiligen Fachlehrer (Haus II) ab. Die fehlenden Schüler sind im Klassenbuch / Kursbuch zu vermerken („Bemerkungen“). Im Haus II erfolgt zusätzlich der Eintrag durch den jeweiligen Fachlehrer im „Digitalen schwarzen Brett“ im Lehrerzimmer. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler umgehend das Schulgebäude (Ausnahmen: z. B. außerunterrichtliche Tätigkeit unter Aufsicht und Warten auf den nächstverkehrenden Bus / Zug).
  • Das Haus I wird um 15:30 Uhr, Haus II um 16:00 Uhr verschlossen.

3. Unterricht und Pausen

  • Unterrichtszeiten siehe Übersicht über Stunden- und Pausenzeiten mit Hitzefrei-Variante
  • Jeder Angehörige des Werner-von-Siemens-Gymnasiums erscheint pünktlich und mit vollständigen Arbeitsmitteln zum Unterricht.
  • Der Unterricht beginnt oder schließt pünktlich mit dem Klingelzeichen.
    Mit dem Klingelzeichen / Vorklingeln zu Stundenbeginn befindet sich jeder Schüler im Unterrichtsraum.
  • Jede Klasse bzw. jeder Kurs benennt einen Ordnungsdienst. Nach der Unterrichtsstunde wird das Zimmer in sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Dabei ist jeder Schüler für seinen Arbeitsplatz verantwortlich, der Ordnungsdienst für den Tafelbereich. Klassen bzw. einzelne Schüler dürfen im gesamten Schulgelände zur Wiederherstellung von Ordnung und Sauberkeit eingesetzt werden!
  • Der Klassensprecher bzw. ein verantwortlicher Schüler meldet spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat bzw. in der Außenstellenleitung, wenn die Klasse / der Kurs ohne Lehrer ist.
  • Versäumte Leistungsermittlungen in der Sek. II können nachgeholt werden, wenn das Versäumnis durch eine schriftliche Entschuldigung oder ärztlich attestierte Krankheit (§2, SBO) bedingt ist. Ein Attest muss am Tag der Leistungsermittlung ausgestellt sein und spätestens am 3. Tag danach der Schule vorgelegt werden. Andere Gründe berechtigen nicht zum Nachholen von Klausuren bzw. Leistungskontrollen, es sei denn, es wurde z. B. rechtzeitig vor der Klausur eine Beurlaubung beantragt und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachlehrer genehmigt.
  • In der Sek. I werden zwei Schüler durch den Klassenleiter beauftragt, die Verantwortung für das Klassenbuch zu übernehmen. Zu dieser Aufgabe dürfen auch einfache Eintragungen wie Stundenvortrag, Datum, Ordnungsdienst gehören. Eine Mitnahme des Klassenbuches beim Verlassen der Schulgebäude ist nicht gestattet.
  • Für vor- bzw. nachbereitende Aufgaben können Fachhelfer eingesetzt werden (mind. 2), die auch während der Hofpause ihre Aufgaben erledigen dürfen. Die Aufsichtspflicht obliegt dann dem jeweiligen Fachlehrer.
  • Alle Schüler des Hauses I verlassen in der Hofpause das Schulhaus und begeben sich auf die Pausenhöfe. Die Schüler des Hauses II entscheiden selbst, ob sie die große Pause auf dem Hof verbringen oder nicht. Andere Festlegungen trifft die Schulleitung situations- bzw. witterungsgebunden (Bitte Durchsage beachten!).
  • Die große Pause kann in beiden Gebäuden auf Antrag des Klassensprechers und nach Genehmigung durch den Klassenleiter für Klassenversammlungen genutzt werden. Die jeweilige Pausenaufsicht ist durch den Klassenleiter zu informieren.
  • In den Fachunterrichtsräumen für Physik, Chemie, Biologie und Informatik bzw. in der Turnhalle und den Zimmern mit interaktiver Tafel ist der Aufenthalt in der Pause nur in Anwesenheit des jeweiligen Fachlehrers gestattet. Hier gelten insbesondere die entsprechenden Fachraumordnungen.
  • Die Fenster dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers geöffnet werden. Die Oberlichter bleiben im Haus I generell geschlossen!

4. Allgemeine Bestimmungen zu Ordnung und Sicherheit

  • Das Befahren des Schulgeländes durch Kfz. ist im Haus I aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Fahrräder sind vom / bis zum Hoftor zu schieben.
    Das Befahren des Schulgeländes im Haus II hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
  • Mitarbeiter der Schule dürfen schulinterne Parkplätze nutzen.
  • Schüler dürfen Fahrräder und Mopeds / Motorräder nur mit gültiger Erlaubnis der Schulleitung („Fahrraderlaubnis“) abstellen. Im Haus I dürfen Mopeds nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung (Einzelfallentscheidung) abgestellt werden.

    Das Abstellen aller Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Jeder ist verpflichtet, mit Einrichtung und Lehrmitteln sorgsam umzugehen. Für entstehende Schäden haben die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte in geeigneter Weise Schadenersatz zu leisten.
  • Die Straßenbekleidung ist vor den Klassenzimmern aufzuhängen. Es ist zu beachten, dass sich darin weder Wertgegenstände, Geld noch Ausweise befinden, da hierfür keine Haftung übernommen wird. Das Gleiche gilt für unbeaufsichtigt abgestellte Schultaschen.
  • Der Konsum und das Mitführen von Alkohol und illegalen Drogen aller Art ist im gesamten Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
  • Im gesamten Schulgelände und vor den Eingangsbereichen gilt ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst sowohl nikotinhaltige und nikotinfreie Erzeugnisse als auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer.
  • Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen in der Schule ist verboten.
  • Mobiltelefone und andere private elektronische Geräte sind durch die Schüler der Klassen 5 bis 9 vor dem Unterricht beim Betreten des Hauses I ausgeschaltet in der Schultasche / Spind zu verstauen. Sie dürfen erst nach Beendigung des Unterrichtstages außerhalb des Schulgeländes wieder genutzt werden. Ausnahme ist die Nutzung im Unterricht, wenn dies der Fachlehrer ausdrücklich gestattet.
    Die Nutzung von privaten Mobiltelefonen und anderen privaten elektronischen Geräten darf keine bewertungsrelevanten Auswirkungen haben. Eine Ungleichbehandlung von Schülern ist auszuschließen. Eine Berechtigung kann in begründeten Fällen durch einen Lehrer auch für Zeiten außerhalb des Unterrichtes ausgesprochen werden.
    Unberechtigt genutzte Geräte werden eingezogen und sind durch den Schüler nach Beendigung ihres Unterrichtes oder im Wiederholungsfall durch die Sorgeberechtigten im Sekretariat abzuholen.
    Im Haus II sind die Schüler der Klassen 10 bis 12 angehalten, die Nutzung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.
    Für die Benutzung im Unterricht gelten dieselben Regelungen wie im Haus I.
  • Die Erstellung von Fotos und Videos im Schulgelände ist nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet. Die Weitergabe der Aufnahmen unterliegt den gültigen Rechtsnormen.
  • Treffen mit schulfremden Personen auf dem gesamten Gelände der Schule sind nur mit Erlaubnis der Schulleitung möglich. Schüler des Gymnasiums haben die Schülerausweise deshalb stets bei sich zu tragen.
  • Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bei der Schulleitung anzumelden. Die Hausordnung und das Jugendschutzgesetz sind dabei einzuhalten.
  • Gefahrenquellen und –situationen sind umgehend der Schulleitung oder im Sekretariat zu melden.
  • In Ergänzung der Hausordnung sind die regelmäßigen Belehrungen der Klassenleiter/Tutoren zu beachten.
  • Das Verhalten in Notfällen regelt eine gesonderte Alarmordnung.

Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung zieht Maßnahmen der schulischen bzw. staatlichen Durchsetzung von Rechtsnormen nach sich.

5. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. August 2019 in Kraft.

Großenhain, den 10.03.2020